Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Fassung 1.0 · angenommen am 2026-09-16

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von ZELNA durch Geschäftskunden. Für einen bestehenden Vertrag gilt die Fassung, die im Bestellvorgang akzeptiert wurde; sie steht im Arbeitsbereich unter „Vertragsunterlagen“ dauerhaft zum Abruf bereit. Inhalts-Prüfsumme dieser Fassung (SHA-256): cb034d9d90d19b791ded74c395f5d14a46efe0cd60a2ab0e834858f4accd0641.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und Unternehmen (§ 14 BGB) über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung ZELNA.

ZELNA richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, nicht an Verbraucher. Ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht. Der Kunde bestätigt im Bestellvorgang ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsbestandteile

Vertragsbestandteil sind diese AGB, die Leistungsbeschreibung in der bei Vertragsschluss akzeptierten Fassung sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.

Maßgeblich ist jeweils die Fassung, die der Kunde im Bestellvorgang akzeptiert hat. Diese Fassung wird dem Kunden dauerhaft in den Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung.

§ 3 Testphase

Der Anbieter stellt neuen Arbeitsbereichen eine unentgeltliche Testphase von 14 Tagen ab Erstellung des Arbeitsbereichs zur Verfügung. Sie umfasst die zu diesem Zeitpunkt allgemein verfügbaren Anwendungen im jeweils eingerichteten Umfang.

Für die Testphase ist kein Zahlungsmittel erforderlich. Die Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt ausschließlich nach § 4 zustande.

Mit Ablauf der Testphase endet der Zugang zu den Anwendungen, die nicht Bestandteil eines kostenpflichtigen Tarifs des Kunden sind. Bereits eingestellte Daten bleiben erhalten.

Schließt der Kunde während der Testphase einen kostenpflichtigen Tarif ab, bleibt die Testphase für die nicht gebuchten Anwendungen bis zu ihrem regulären Ende bestehen.

§ 4 Vertragsschluss

Der Kunde wählt im Arbeitsbereich einen Tarif und einen Abrechnungszeitraum und erhält eine Bestellübersicht mit Tarif, enthaltenen Anwendungen, Nettobetrag, einem etwaigen Rabatt, Umsatzsteuer, Gesamtbetrag, erstem Abrechnungszeitraum und nächstem Abrechnungstermin.

Vor Absenden der Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich und einzeln: diese AGB, den AVV, die Kenntnisnahme der Leistungsbeschreibung sowie seine Unternehmereigenschaft. Ohne alle vier Bestätigungen kann die Bestellung nicht abgesendet werden.

Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Der Vertrag kommt mit der erfolgreichen ersten Zahlung zustande. Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss und stellt dem Kunden die Vertragsunterlagen (Vertragsbestätigung, AGB, AVV und Leistungsbeschreibung in der akzeptierten Fassung) als PDF bereit.

Mit der Bestellung erklärt der Kunde, zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Namen des angegebenen Unternehmens berechtigt zu sein.

§ 5 Leistungsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden ZELNA für die Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Leistungsbeschreibung.

Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ändern, soweit der vertragsgemäße Nutzen für den Kunden dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Einschränkungen des Leistungsumfangs kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

Ein Anspruch auf bestimmte, nicht in der Leistungsbeschreibung genannte Funktionen besteht nicht. Angekündigte oder in Entwicklung befindliche Anwendungen sind nicht Vertragsgegenstand.

§ 6 Nutzerkonten und Pflichten des Kunden

Der Kunde benennt die zur Nutzung berechtigten Personen und ist für deren Handlungen im Arbeitsbereich verantwortlich. Zugangsdaten sind geheim zu halten; bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm in ZELNA eingestellten personenbezogenen Daten und stellt sicher, dass er zu deren Verarbeitung berechtigt ist; dies gilt insbesondere für Daten seiner Beschäftigten, Bewerber und Geschäftspartner.

Der Kunde nutzt ZELNA nicht für rechtswidrige Zwecke und stellt keine Inhalte ein, an denen ihm die erforderlichen Rechte fehlen.

Der Kunde hält die vereinbarten Mengengrenzen des Tarifs ein. Die Anwendung weist ihn auf das Erreichen einer Grenze hin.

§ 7 Preise, Umsatzsteuer und Abrechnung

Es gelten die im Bestellvorgang ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Vergütung wird im Voraus für den jeweils folgenden Abrechnungszeitraum berechnet — je nach gewähltem Abrechnungszeitraum monatlich oder jährlich. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Vertragsschluss.

Die Zahlung erfolgt über Stripe mit dem vom Kunden hinterlegten Zahlungsmittel. Der Einzug erfolgt zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums automatisch. Rechnungen und Zahlungsbelege stellt Stripe bereit; der Kunde kann sie über die Zahlungsverwaltung abrufen.

Gewährt der Anbieter einen Rabatt, ergeben sich dessen Höhe und Dauer aus der Bestellübersicht und der Vertragsbestätigung. Nach Ablauf der dort genannten Dauer gilt der reguläre Preis des gebuchten Tarifs.

Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Sie gelten ab dem ersten Abrechnungszeitraum, der nach Ablauf dieser Frist beginnt. Der Kunde kann den Vertrag nach § 9 Absatz 2 jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; für bereits bezahlte Abrechnungszeiträume bleibt der bisherige Preis maßgeblich.

§ 8 Umfang des Abonnements; keine Zusatzleistungen

Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem gebuchten Tarif, der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbestätigung.

Kostenpflichtige Zusatzleistungen (Add-ons) werden in dieser Fassung nicht angeboten. Diese AGB begründen weder einen Anspruch auf solche Leistungen noch eine Vereinbarung über sie.

Bietet der Anbieter künftig Zusatzleistungen an, bedürfen sie einer gesonderten Bestellung des Kunden; die Bedingungen und der Preis werden vor der Bestellung ausgewiesen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Abrechnungszeitraum, sofern er nicht gekündigt wird.

Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Die Kündigung kann im Arbeitsbereich oder in Textform erklärt werden.

Nach einer Kündigung bleibt der Zugang bis zum letzten Tag des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums vollständig nutzbar. Danach wird nicht erneut abgerechnet. Eine anteilige Rückerstattung für einen bereits begonnenen Abrechnungszeitraum erfolgt nicht.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

Ein Wechsel in einen anderen Tarif ist derzeit nicht im Arbeitsbereich möglich. Er erfolgt durch Kündigung zum Ende des Abrechnungszeitraums und Abschluss des gewünschten Tarifs; der Anbieter unterstützt auf Anfrage.

§ 10 Zahlungsverzug, Kulanzfrist und Sperre

Scheitert eine fällige Zahlung, informiert der Anbieter den Kunden in Textform und im Arbeitsbereich unter Angabe des Datums nach Absatz 2.

Ab dem Scheitern der Zahlung bleibt der Zugang sieben Tage vollständig nutzbar (Kulanzfrist). Der Zahlungsdienstleister wiederholt den Einzug in diesem Zeitraum automatisch.

Geht die Zahlung bis zum Ablauf der Kulanzfrist nicht ein, sperrt der Anbieter den Zugang zu den kostenpflichtigen Anwendungen. Während der Sperre bleiben Daten, Verträge und Dokumente des Kunden vollständig erhalten und werden nicht gelöscht; Abrechnung, Vertragsunterlagen und die Zahlungsverwaltung bleiben erreichbar; die Sperre beendet den Vertrag nicht.

Nach Eingang der Zahlung wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt.

Die gesetzlichen Rechte des Anbieters bei fortdauerndem Zahlungsverzug, insbesondere die außerordentliche Kündigung nach § 9 Absatz 4, bleiben unberührt.

§ 11 Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter betreibt den Dienst mit dem Ziel einer hohen Verfügbarkeit, schuldet jedoch außerhalb einer gesondert vereinbarten Service-Level-Vereinbarung keine bestimmte Verfügbarkeitsquote.

Planbare Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt sie an, soweit sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen.

Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten Störungen, die auf der Infrastruktur des Kunden, auf dessen Internetverbindung oder auf höherer Gewalt beruhen.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter bei der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der AVV nach Art. 28 DSGVO, der dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und Bestandteil dieses Vertrages ist.

Der Anbieter setzt die im AVV benannten Unterauftragsverarbeiter ein. Änderungen werden nach Maßgabe des AVV angekündigt.

Für die Zahlungsabwicklung übermittelt der Anbieter die dafür erforderlichen Daten an Stripe. Stripe verarbeitet diese Daten auch zu eigenen Zwecken, insbesondere zur Erfüllung eigener aufsichts- und geldwäscherechtlicher Pflichten, und ist insoweit datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von Stripe.

§ 13 Daten des Kunden, Herausgabe und Vertragsende

Die vom Kunden eingestellten Daten bleiben dessen Daten.

Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde die in der Anwendung erzeugten Dokumente — insbesondere Protokolle, Vertragsunterlagen und hochgeladene Dateien — über die jeweiligen Funktionen herunterladen.

Eine Selbstbedienungsfunktion zur Gesamtausleitung der Arbeitsbereichsdaten besteht nicht; der Vertrag sagt eine solche Funktion nicht zu. Die Herausgabe der vom Kunden eingestellten Daten nach Vertragsende richtet sich nach § 11 AVV; Form und Umfang der Herausgabe stimmen die Parteien im Einzelfall ab. Die Anforderung ist bis spätestens 30 Tage nach Vertragsende in Textform zu stellen.

Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Daten nach Maßgabe des AVV, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 14 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für Datenverlust haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 15 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht nach Vertragsende fort.

§ 16 Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung von ZELNA ein. Alle Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter.

Eine Weitergabe des Zugangs an Dritte außerhalb des Kundenunternehmens sowie eine Dekompilierung über die gesetzlich zulässigen Fälle hinaus sind nicht gestattet.

§ 17 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung oder an Änderungen des Dienstes erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

Änderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Sie gelten ab dem ersten Abrechnungszeitraum, der nach Ablauf dieser Frist beginnt. Der Kunde kann den Vertrag nach § 9 Absatz 2 jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; für bereits begonnene Abrechnungszeiträume bleibt die bisherige Fassung maßgeblich.

Die jeweils akzeptierte Fassung wird dem Kunden in den Vertragsunterlagen dauerhaft zur Verfügung gestellt.

§ 18 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

AGB – ZELNA